Der Zorn kann derzeit jeden treffen: In Mülheim pöbelten drei Jugendliche eine Frau mit Schäferhund an, umzingelten und stießen sie. "Dir sollte man auf die Fresse kloppen", raunzte einer der Hundehasser. Sehen konnte Christa Ufermann die Angreifer nicht, sie ist blind.
Im Hamburger Stadtteil Veddel gingen vier Männer mit Holzlatten, Eisenstangen und Messern aufeinander los. Den Streit ausgelöst hatte der angeblich zu locker sitzende Maulkorb eines American-Staffordshire-Terriers.
Und auch die Prominenz bleibt nicht verschont: Mehrere Hundehasser bewarfen die Bordeaux-Dogge Bolle der Schauspielerin Esther Schweins in Berlin mit Steinen. Dem Regisseur Leander Haußmann erging es noch übler: Fünf Jugendliche schlugen den Berliner Theatermann krankenhausreif, weil dessen kleiner Pudelmischling Kalle sie angekläfft hatte.
Seit Ende Juni ein Pitbull den 6-jährigen Jungen Volkan in Hamburg-Wilhelmsburg tot biss, ist es mit dem Frieden für Deutschlands Hundehalter vorbei. Und nicht nur Volkes Wut auf alles, was kläfft und vielleicht beißt, verunsichert und verärgert Tierfreunde: Durch die tödliche Attacke unter Druck geraten, erließen Politiker bundesweit hastig neue Verordnungen, die oft weder praktikabel noch juristisch haltbar sind.
Halter wie Gisela Düllberg, Sprecherin der Berliner Hunde-Initiative "Berliner Schnauze", sehen sich einer "kollektiven Zwangsneurose namens Hundephobie" ausgesetzt. Regelmäßig demonstrieren deshalb am Brandenburger Tor mehrere hundert Frauchen und Herrchen gegen die hundefeindliche Stimmung im Land.
Auch in Essen, Düsseldorf, Gießen, Hanau und Kassel gingen Freunde der Vierbeiner auf die Straße. Ob die 16jährige Anna, Tochter des Bundespräsidenten Johannes Rau ("Der Mensch ist die Bestie"), oder PDS-Mann Gregor Gysi ("Auch der Deutsche Schäferhund kann ein Kampfhund sein") - jedermann hat etwas zum Thema beizutragen, der Ton ist oft ruppig.
Nach mehreren Morddrohungen gegen Nordrhein-Westfalens grüne Umweltministerin Bärbel Höhn - sie ist für die Hunde-Verordnung des Landes zuständig - hat die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf Ermittlungen aufgenommen. Paul Spiegel, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, prüft rechtliche Schritte gegen Düsseldorfer Demonstranten, die auf Plakaten Hunde mit Davidsternen gezeigt hatten.
Vor allem beschäftigen sich derzeit Juristen überall in der Republik mit den neuen Hunde-Vorschriften der Länder. In Niedersachsen und Hessen sind bereits Normenkontrollanträge auf dem Weg, in Brandenburg bereiten Anwälte eine Klage vor. Auch in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen wollen Hundebesitzer die neuen Verordnungen bekämpfen.
Abgesehen von Bayern, das nach acht Jahren rigider Vorschriften nahezu Kampfhund-frei ist, haben die meisten Bundesländer ihre Hunde-Verordnungen erst nach der tödlichen Pitbull-Attacke in Hamburg eilends verschärft.
Gemeinsam ist den Regelwerken, dass Kampfhunde Maulkorb tragen und angeleint sein müssen. Da ist aber auch schon Schluss mit der Einigkeit, die Vorschriften weichen beträchtlich voneinander ab. In Nordrhein-Westfalen ist es etwa verboten, die gefährlichsten Rassen zu züchten, in Hessen darf man die Tiere nicht mal mehr verkaufen. In Hamburg dürfen etwa Pitbulls oder Staffordshire Bullterrier überhaupt nicht mehr gehalten werden - es sei denn, die Halter können beim Ordnungsamt ihre Zuverlässigkeit und "berechtigtes Interesse" nachweisen, was nahezu unmöglich ist.
Auch die Listen, welche Hunde unter die Verordnungen fallen, variieren stark - am weitesten geht Nordrhein-Westfalen, wo in "bebauten Ortsteilen" alle Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm angeleint werden müssen.
Um die Halter zu disziplinieren oder abzuschrecken, haben sich die Länder mannigfaltige Auflagen einfallen lassen: In Brandenburg müssen die Besitzer gefährlicher Hunde eine Art Führerschein machen - wegen Zuhälterei Vorbestrafte etwa scheiden von vornherein aus. In Hessen und Niedersachsen müssen Tiere einen Wesenstest überstehen (siehe Kasten).
In Berlin bekommen geprüfte Hunde eine grüne Plakette, in Schleswig-Holstein kann angeordnet werden, dass sich auffällig gewordene Beißer ein "G" ins Ohr tätowieren lassen müssen; Hamburg will bei Hunden gefährlicher Rassen Mikrochips implantieren lassen, in Nordrhein-Westfalen müssen dies viele große Hunde über sich ergehen lassen. Mit speziellen Lesegeräten sollen Polizisten so Daten über das Tier aus sicherer Entfernung abfragen können.
Die meisten Hundefreunde sind erzürnt über die Ungleichbehandlungen in den mit flinker Feder geschriebenen Verordnungen. Wer von Hamburg nach Ruhpolding in die Ferien fährt, überquert gleich mehrere Hundegrenzen - woher soll er wissen, was er mit seinem Tier jeweils anzustellen hat? "Keiner kennt sich mehr aus", klagt die Justiziarin des Deutschen Tierschutzbundes, Evelyn Ofensberger. Welche Rassen Maulkorb tragen und welche an wie viel Meter Band angeleint werden müssen, ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Auch er sei "nicht glücklich" über die neue Regelung, sagt Werner Greifelt, Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, "doch wenn Blut fließt, müssen wir handeln". Schon wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Hunde-Verordnung in Niedersachsen hat der Wilhelmshavener Anwalt Clemens Nissen einen Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht - im Auftrag von sechs Kampfhundbesitzern.
Die Kläger beanstanden in erster Linie den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Kampfhundehalter müssten ihre Kläffer nach der neuen "Gefahrtier-Verordnung" nun einem Wesenstest unterziehen, während den Haltern von "Löwen, Bären und Wölfen" Ähnliches nicht abverlangt werde. Zudem verstoße die Verordnung gegen den Vertrauensschutz. Beim Kauf ihrer "Begleiter oder Wächter" seien sie davon ausgegangen, dass sie diese viele Jahre behalten dürfen.
In Hessen hat in der vergangenen Woche der Büdinger Rechtsbeistand Hans-Jürgen Habermann beim Kasseler Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag abgegeben. Der Staffordshire-Labrador-Mischling seiner Mandantin war durch die jetzt vorgeschriebene Wesensprüfung gefallen und soll getötet werden, Habermann will ihn mit einer einstweiligen Anordnung retten. "Niemals zuvor", sagt Besitzerin Ramona Bathaineh, sei ihr Melody aggressiv gewesen, der Prüfer habe das Tier über das übliche Maß hinaus gereizt.
In Nordrhein-Westfalen hat der Düsseldorfer Anwalt Walter Potthast, der bereits frühere Hunde-Verordnungen in Baden-Württemberg und im Saarland erfolgreich bekämpft hat, einen weiteren Schwachpunkt ausgemacht: Die NRW-Vorschrift, nach der bestimmte Hunde Maulkorb tragen müssen, verstoße gegen geltendes Recht. Keine der aufgeführten Rassen wie der Herdenschutzhund Berger de Brie sei von Natur aus aggressiv, diesen friedlichen Tieren werde nun unnötigerweise das Hecheln erschwert. Sollten seine Mandanten belangt werden, weil ihre Vierbeiner keinen Beißschutz tragen, sagt Potthast, "dann werden wir klagen".
Nicht überall bewiesen Politiker zudem Sachkunde bei der Verabschiedung der neuen Regeln. So brandmarkte Nordrhein-Westfalen den Liptak (Goralenhund) als gefährlich - der Deutsche Tierschutzbund hat festgestellt, dass diese Rasse lange ausgestorben ist.
Viele der Klagen haben nach Ansicht von Rechtsexperten durchaus Chancen - damit rächt sich, dass die Innenminister jahrelang untätig waren. Länder wie Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten sich zunächst vehement gegen Kampfhunde-Regelungen gesperrt und lieferten dann unter Druck zusammengeschusterte Vorschriften ab. "Das sind alles keine wasserdichten Reglungen", sagt Markus Heintzen, Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der FU Berlin.
Eine Tischvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni 1999 über "bestehende Probleme" mit Kampfhunden hatte genau auf jene Schwierigkeiten hingewiesen, die jetzt die Juristen beschäftigen. Um Verordnungen verfassungskonform zu formulieren, heißt es dort, bedürfe es einer "nachvollziehbaren Begründung für die Zuordnung bestimmter Hunderassen" und einer "strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung". Die Auswahl entsprechender Hunderassen sei schwierig, weil es kein "aussagekräftiges Zahlenmaterial" über Beißzwischenfälle gebe.
Bisher, sagt der Rechtsgelehrte Heintzen, "können wir juristisch nicht definieren, was ein Kampfhund ist".
Doch weil kein Land in Ruhe neue Beißstatistiken erheben ließ, kommen die einzig verwertbaren Zahlen vom Deutschen Städtetag - sie wurden zusammengestellt für die Jahre 1991 bis 1995 und lassen sich je nach Standpunkt interpretieren (siehe Grafik). Kampfhundbesitzer nutzen sie zum Beweis dafür, dass der Schäferhund am häufigsten zubeißt, Schäferhundzüchter halten dagegen, dass es gemessen an der großen Verbreitung der Rasse nur wenige Attacken gebe.
In den vergangenen Tagen etwa bissen keineswegs nur klassische Kampfhunde zu. So wurde
*in Gelsenkirchen ein 34-jähriger Mann von einem Rottweiler schwer verletzt;
* in Eisenhüttenstadt ein Postbote in den Arm gebissen, ebenfalls von einem Rottweiler;
* in Bernkastel-Kues eine Kellnerin von zwei Doggen-Mischlingen an Kopf und Arm verwundet und
* in Meschede ein 14-jähriges Mädchen von einem Dogge-Boxer-Mischling und einem Staffordshire-Terrier in beide Hände gebissen.
Die Verabschiedung der Hunde-Vorschriften hat einige Hundehalter dermaßen verunsichert, dass ihre Liebe zum Tier schlagartig erloschen ist. Die Folge: Bundesweit sind Tierheime verstopft mit abgegebenen Hunden, in Cuxhaven etwa musste das Heim seit Juni 45 Prozent mehr Hunde aufnehmen als sonst. In Pirmasens und Lübbecke stehen Halter, die ihr Tier loswerden wollen, auf Wartelisten. Auch die Käfige in Nürnberg und Stuttgart sind voll belegt.
Hürth bei Köln hat vier Großzwinger für den städtischen Betriebshof angeschafft, in Hamburg wurden Käfige für Versuchstiere im Universitätskrankenhaus Eppendorf in Beschlag genommen, weil das Tierheim überfüllt ist. Nun sucht die Behörde nach einem Platz für ein Hundehüttendorf in einem Industriegebiet.
Angesichts der staatlichen Aufforderung, einige Rassen zu dezimieren, hat der Tierschutzbund seine 709 Mitgliedsvereine, die zumeist Träger der Tierheime sind, zum zivilen Ungehorsam aufgefordert. Die Leiter sollen einfach keine Hunde mehr aufnehmen, die zwar als gefährlich in den Listen stehen, aber bisher noch nicht aufgefallen sind.
Überforderte Halter entsorgen ihre Hunde deshalb anderweitig: Sie leinen sie schlichtweg irgendwo an und machen sich davon. In Hannover wurde am vorvergangenen Mittwoch ein etwa drei Monate alter Kampfhundwelpe ertränkt in einem Kanal entdeckt, mit einem Stein an den Hinterläufen. Vera Steder, Vorsitzende des Landes-Tierschutzbundes: "Die Halter sind verzweifelt und wissen nicht wohin mit den Tieren."
Städte wie Hamburg haben sich - anders als viele andere Kommunen - zumindest auf den täglichen Straßenkampf vorbereitet. Vier Behördenmitarbeiter wurden abgestellt, Patrouille auf Hamburgs Straßen zu laufen. Wer etwa seinen Pitbull ohne Leine und Maulkorb spazieren führt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. In Berlin wird eine neugebildete "Interventionstruppe" aus Polizisten sogar mit speziellen Deformationsgeschossen ausgestattet. Damit sollen die Beamten marodierende Kampfhunde töten, ohne Menschen unnötig zu gefährden.
Doch was mit beschlagnahmten Hunden passieren soll, bleibt weiter unklar. Das große Gemetzel ist bislang ausgeblieben, noch hat kein Land angeordnet, Kampfhunde reihenweise einzuschläfern. Die Bundestierärztekammer macht Front gegen die Zumutung für ihre Mitglieder, Tiere "massenhaft und wahllos" zu töten. Die Veterinäre wollen sich "keinesfalls zum Erfüllungsgehilfen" der Politik machen lassen.
Bisweilen nimmt der Protest der Tierfreunde auch scharfe Züge an. In Mönchengladbach ist jetzt eine Tierärztin angezeigt worden, weil sie einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Hunde-Verordnung im Mönchengladbacher Tierheim 13 Vierbeiner getötet habe: Rottweiler, Schäferhunde, Staffordshire, einen Husky. Für den Mülheimer Anwalt Martin Brandstädter war das eine "Massenhinrichtung" - um Platz für neue Hunde zu schaffen, was der Jurist für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hält, nach dem es für die Tötung eines Tieres einen "vernünftigen Grund" geben muss.
Auch Geistliche fühlen sich zum Schutz der Tiere berufen. In Dortmund etwa will der evangelische Pfarrer Friedrich Laker am 10. September bei einem "Tierschutzgottesdienst" im Westfalenpark für die verfolgten Kreaturen beten lassen.
UDO LUDWIG, ANDREA STUPPE
Der Wesenstest
ist in Hessen etwa für 16 Rassen vorgeschrieben, die als gefährlich gelten. Das Innenministerium hat zur Abnahme der Prüfung 30 Sachverständige bestimmt, zumeist Gutachter des Verbandes für das Deutsche Hundewesen. Auch Tierärzte mit der Zusatzqualifikation "Verhaltenskunde" dürfen testen. Hunde, die durchfallen, müssen resozialisiert oder eingeschläfert werden.
Die Tiere werden in Alltagssituationen beobachtet, etwa bei einem Spaziergang über einen Kinderspielplatz. Der Prüfer soll die Tiere zudem mit Drohgebärden herausfordern. Die Hunde müssen sich wieder beruhigen, sobald sich der vermeintliche Angreifer zurückzieht. In Berlin werden Kampfhunde mit ähnlichen Methoden geprüft. Sie dürfen, so die Vorschrift, "keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe gegenüber Menschen oder Tieren" haben. Niedersachsen hat einen Wesenstest entwickelt, in dem auch die Reaktionen auf optische und akustische Reize sowie Spiel- und Demutsverhalten überprüft werden. Kosten für die Halter: rund 500 Mark.